Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsbedenken

Reichsbedenken

, n.

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für den Kaiser bestimmte Stellungnahme der Reichstände 
  • haben ermeldte stände diesen punkt ... in den drei reichsräten reiflich überlegt und uns mit einem gesamten reichsbedenken wieder vorgebracht
    1654 JRA.(Laufs) § 170
  • ein gesammtes ... reichs-bedencken ... im nahmen der chur-fuͤrsten und staͤnde
    1666 Moser,StaatsR. 45 S. 493
  • damit die in proposition gebrachte ... materiæ nicht durch particular-gutachten etlicher staͤnde, sondern ... durch ein ordentliches ... reichs-bedencken ... an deine andacht, als unsern principal-commissarium, von deroselben aber ferner an uns [Kaiser] gebracht, und daruͤber unsere resolution erwartet werde
    1671 RAbsch. IV 86
  • jhre kayserl. majestät sothanes reichs-bedencken ... approbiret
    1681 v.Frauenholz,Heerw. IV 377
  • begehren, daß solche [meinung] dem bevorstehenden reichsbedencken eingeruͤcket werde
    1774 Moser,Reichstage II 174
  • erklaͤrten sich die churfuͤrstliche: weil sie und die fuͤrstliche wegen rectification der matricul ... discrepirten; so sollte solche discrepanz bey abfassung des reichsbedenckens angemercket werden
    1774 Moser,Reichstage II 177
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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