Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsbediente
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, m.
Amtsträger eines Reichs
- der papst schreibt hiemit dem hertzoge (oder koͤnige) in Maͤhren und Pannonien keines wegs vor ... daß er, samt seinen fuͤrnehmsten bedienten, raͤhten, richtern, und landherrn, lieber in lateinischer sprache ... die messe hoͤren solle ... weil dann solche worte des paͤbstlichen schreibens ... nur den groß-hertzogl. hof, dessen fuͤrnehmstes haupt und reichs-bediente beziehen; koͤnnen sie nicht auf alle slavonier gezogen werden1689 bzgl. Mähren/Valvasor,Krain II 413Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- welche [reichs-fahne] bald hernach se. majestaͤt sowohl als das schwerdt beyden reichs-bedienten [cron-schwerdt-traͤger und cron-faͤhndrich] wieder zuruͤck gegeben1720 bzgl. Polen/Lünig,TheatrCerem. II 45Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- alle von adel land- und reichs-bediente1720 bzgl. Polen/Lünig,TheatrCerem. II 446Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die thignarman als die aͤltesten reichsbedienten [sind] die stammvaͤter des schwedischen adels1801 bzgl. Schweden/Rößig,Altertümer 280