Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsbediente

Reichsbediente

, m.

Amtsträger eines Reichs
  • der papst schreibt hiemit dem hertzoge (oder koͤnige) in Maͤhren und Pannonien keines wegs vor ... daß er, samt seinen fuͤrnehmsten bedienten, raͤhten, richtern, und landherrn, lieber in lateinischer sprache ... die messe hoͤren solle ... weil dann solche worte des paͤbstlichen schreibens ... nur den groß-hertzogl. hof, dessen fuͤrnehmstes haupt und reichs-bediente beziehen; koͤnnen sie nicht auf alle slavonier gezogen werden
    1689 bzgl. Mähren/Valvasor,Krain II 413
  • welche [reichs-fahne] bald hernach se. majestaͤt sowohl als das schwerdt beyden reichs-bedienten [cron-schwerdt-traͤger und cron-faͤhndrich] wieder zuruͤck gegeben
    1720 bzgl. Polen/Lünig,TheatrCerem. II 45
  • alle von adel land- und reichs-bediente 
    1720 bzgl. Polen/Lünig,TheatrCerem. II 446
  • die thignarman als die aͤltesten reichsbedienten [sind] die stammvaͤter des schwedischen adels
    1801 bzgl. Schweden/Rößig,Altertümer 280