Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichsbefreit

reichsbefreit

, adj.

wie reichfrei 
  • die allgemeine reichsbefreite ritterschaft
    1618 Rothenberg/Sehling,EvKO. XIII 549
  • die herrschafft ... der reichsbefreyeten ritterschafft
    1710 Nehring,Lex. 241
  • die reichsbefreyte adeliche mitgliedere lands zu Franken unterschiedlich hoͤhern geist- und weltlichen staͤnden mit lehen verhafftet sind
    1783 Mader,ReichsrMag. II 209