Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsberatschlagung

Reichsberatschlagung

, f.

Beratung bzw. Sitzung des 1Reichstags (I) 
  • dieweil ... in allen reichs-berathschlagungen eingefallen, daß ... auch andere koͤnig und potentaten der christenheit zu huͤlff und beystand mit einzuziehen
    1566 RAbsch. III 223
  • was massen die gewoͤhnliche reichs-berathschlagungen des entstandenen wort-streits halben gehemmet werden
    1679? Moser,StaatsR. VIII 481
  • weder zu denen reichs-berathschlagungen noch reichs-deputationen concurriren zu wollen
    1701 Moser,StaatsR. 46 S. 256
  • daß er [chur-fuͤrst zu Coͤlln] und gleich-gesinnte von denen vorseyenden reichs-berathschlagungen ausgeschlossen bleiben werden
    1702 Moser,StaatsR. 45 S. 178
  • in letzt vorgegangener ordentlicher reichs-berathschlagung von ihnen catholischen gesandtschafften hierauf specialiter nicht gesprochen oder votiret worden
    1738 Moser,StaatsR. II 104
  • freyheit derer reichs-berathschlagungen 
    1742 Moser,StaatsR. 46 S. 442
  • oder sie [kurfürsten, fürsten und stände des reichs] tragen dem kaiser mit vorbehalt der ratifikation das ganze friedensgeschäft auf ... damit man die weitläufigkeiten und verzögerung vermeiden möchte, welche die vorhergehenden reichsberatschlagungen zu verursachen pflegen
    1757 RechtVerfMariaTher. 523
  • als es im jahr 1773. zur reichsberathschlagung daruͤber [mandat-proceß] kame
    1774 Moser,JustizVerf. II 634
  • das voͤllige jahr 1700. wurde ohne einige ordentliche reichsberathschlagung zugebracht
    1774 Moser,Reichstage I 344
  • [reichsstädte] sind ... bei allen fragen über krieg und frieden von allem antheil an den reichsberathschlagungen ... entbunden
    1803 Reichsdeputationshauptschluß § 27/Zeumer,QS.2 517
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