Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsbrief
Artikel davor:
Reichsberatschlagung
Reichsberuhigung
Reichsbesatzung
Reichsbeschluß
Reichsbeschwerde
Reichsbeschwernis
Reichsbestallung
Reichsbewilligung
Reichsboden
Reichsbrauch
Reichsbrief
, m.
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I
Privileg
- den ersten trunk soll ihm bieten ein könig von Böhem, der solchs unter königlicher cron (nach laut seiner reichsbrieff, die er darüber hat), er wöll es dann von freyem willen, nicht thun darffoJ. Goldene Bulle/DWB. VIII 597
II
aus der Schweiz in das Reich (II) geschickter Brief
- in ansehen disere post, sonderlich der reichsbriefen halb, alss welcher albereit ein abgang verspürt werden will, ... zu remonstrieren1690? ArchBern 24 (1918) 137