Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichsdeputiert

reichsdeputiert

, adj.

der Reichsdeputation angehörend
  • wie solches ihnen als ... getreuen reichs-deputirten fuͤrsten und reichs-kriegs-raths-directorn oblieget
    1664 RAbsch. IV 29
  • die reichs-deputirte staͤnde
    1707 RAbsch. IV 304
unter Ausschluss der Schreibform(en):