Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsdeputierte
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Reichsdeputationshauptschluß
Reichsdeputationskonvent
Reichsdeputationsschluß
Reichsdeputationstag
Reichsdeputationsversammlung
reichsdeputiert
Reichsdeputierte
, m.
eines von 16 (1559), dann 28 (1654) Mitgliedern der Reichsdeputation; auch ein Gesandter der Reichsdeputation
- so sollen die herrn reichs-deputirte sonderbahr ersucht werden, was zu abstellung dergleichen unbefugten mauten und zoͤllen ... dienlich, in acht ... zu nehmen1655 Moser,StaatsR. 31 S. 201Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in puncto modi tractandi, welchen die reichs-deputirte mit dero hoͤchst-ansehnlich-kayserlichen, und der cron Franckreich gesandtschafften bey dem franckfurtischen congress zu observiren haͤtten1681 RAbsch. IV 138Faksimile (ca. 104 KB)
- die gesamte reichs-deputirte repræsentirten das reich ohne separation1719 Lünig,TheatrCerem. I 1081Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- in der vorhabenden instruction fuͤr die reichs-deputirte zum friedens-congress1738 Moser,StaatsR. II 33Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unter vermittelung der reichsdeputierten bey naͤchstkuͤnftiger visitation1746 Cramer,Neb. 126 S. 303
- 1559 wurde auf dem reichstag zu Augsburg dises amt eines reichsdeputirten erblich gemacht1774 Moser,Reichstage II 567Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [daß] soviel aber die kongresse mit ... auswaͤrtigen ... gesandten betrift, die reichsdeputirten zu selbigem unweigerlich zugelassen [werden]Wahlkapit.(1792) 518
- [Buchtitel:] die gemeinschaftliche wahl der mitglieder zu einer reichsdeputation und das darauf sich gründende katholische mitwahlrecht der evangelischen reichsdeputirten nach katholischen grundsätzen entwickelt [Regensburg 1796]
- es werde nun aber ein fride von den kayserlichen allein, oder mit zuziehung derer reichs-deputirten, geschlossen, so musz das gesammte reich denselben ratificiren2. Hälfte 18. Jh. J.J. Moser/DWB. VIII 597
- der reichstag wirkt 1) auf ernennung der reichsdeputirten1804 Gönner,StaatsR. 711Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)