Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsdikasterium

Reichsdikasterium

, n.

wie Reichgericht 
  • gleichwie auch die hohe reichs-dicasteria in der landsassen und unterthanen wider ihre lands-fuͤrsten einkommenden klagen, behutsamlich handlen ... sollen
    1670 Emminghaus,CJGerm. II 362
  • biß zur rechtlichen decision des allerhoͤchstens kayserlichen reichs-dicasterii 
    1690 Moser,StaatsR. 31 S. 246
  • [kaiserlicher Befehl an das Reichskammergericht:] von dem ... zwischen unsern beyden hoͤchsten reichs-dicasteriis erwachsenen hoͤchstschaͤdlichen conflictu jurisdictionis hinwieder abzustehen
    1720 Moser,JustizVerf. I 1000
  • [sollte sich aber] zutragen, daß von einer endurtheil, oder sonstigem gravatorial bescheid nacher denen hoͤhern reichs-dicasteriis appellirt werden wollte
    1727 Bewer,Rechtsfälle V 91
  • daß, wann schon in causis ein judex intermedius vorhanden ... nichts destoweniger bey vorhandener summa appellabili, die appellationes an die reichs-dicasteria nie in zweiffel gezogen ... worden
    1761 Cramer,Neb. 21 S. 124
  • appellation an eines der hoͤchsten reichsdikasterien 
    1783 Elsaeßer,BeitrKanzlei. 78
unter Ausschluss der Schreibform(en):