Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsdukaten
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Reichsdirektor
Reichsdirektorialkanzlei
Reichsdirektorium
Reichsdisposition
Reichsdorf
Reichsdukaten
, m.
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nach dem Reichsfuß (I) gemünzter Dukaten (I)
- daß auch im heil. reich nur rheinische gold-guͤlden und reichs-ducaten ... gemuͤntzt ... werden moͤgen1570 RAbsch. III 306Faksimile (ca. 106 KB)
- die reichsducaten halten 23 krat 3 gren1726 SchweizId. XII 1193Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- nach dem schrott und korn ausgemuͤnzt vollgewichtige reichsdukaten1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 43Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von wirklichen landesmuͤnzen hat man [in Mainz], außer goldnen reichs-ducaten, in silber: [folgt Aufzählung]1805 Nelkenbrecher,MünzTschb. 199Faksimile - in Google Books