Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichserbamt
Artikel davor:
Reichsedelmann
Reichsedikt
1reichen
2reichen
Reichenalmosen
Reichenhospital
(Reichenkasten)
(Reichenkastenherr)
1Reicher
2Reicher
Reichserbamt
, n.
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I
vererbliches Reichsamt; insb. zur Vertretung der Reichserzämter von deren Inhabern an bestimmte Adelsgeschlechter verliehenes Hofamt im Hofstaat des deutschen Königs und Kaisers
vgl.
1Erbamt (II),
Reichsbannerherr (II),
Reichserbkämmerer,
Reichserbkammertürhüter,
Reichserbmarschall,
Reichserbschatzmeister,
Reichserbschenk,
Reichserbtruchseß,
Reichserbtürhüter
- nachdem nun ... die erblichkeit der ertz-aemter angegangen, und nachmals die reichs-erb-aemter darauf gefolgt, seynd ... nach solchem exempel auch in theils hertzogthuͤmern die erb-aemter eingefuͤhrt worden1689 Valvasor,Krain III 1 S. 9Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- so kan erstgedachtes reichs-erb-marschall-amt, in betracht dessen gegen ihro roͤm. kayserl. majestaͤt und das heil. roͤm. reich, dann ihro koͤnigl. majestaͤt in Pohlen und chur-fuͤrstl. durchleucht zu Sachsen, als des heil. roͤm. reichs erz-marschallen, tragender theuren lehen-pflichten, sich keineswegs entbrechen, bey diesem vorgang sich seine anvertraute jura protestando & reservando geziemend zu verwahren, hoffet auch dißfalls um so weniger verdacht oder veruͤbelt zu werden, als der roͤm. kayserl. majestaͤt und dem heil. roͤm. reich dasselbe samt dessen anhaͤngigen befuͤgnissen, gleich denen uͤbrigen reichs-erb-aemtern von altershero, und bey allen gelegenheiten, wie zum theil, nebst der guͤldenen bull, zerschidene kayserliche ... decreta ... bezeugen, in reichs- verfassungs- und constitutions-maͤßiger achtung verblieben1729 Moser,Reichstage I 293Faksimile - in Google Books
- von den reichs-erzämtern, reichs-erbämtern, kaiserlichen haus-, hofämtern und anderen reichsämtern1757 RechtVerfMariaTher. 461
- jetztbemeldte erzaͤmter der weltlichen churfuͤrsten werden durch die von ihnen an gewisse familien zu lehen verliehene reichserbaͤmter ... in ihrer abwesenheit vertretten1770 Kreittmayr,StaatsR. 92Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- reichserbaͤmter (reichsunteraͤmter) sind gewiße in den reichsgesezzen anfangs zugelaßene in der folge aber verordnete erbbedienungen des kaisers und des reichs, welche in subsidiarischer verwaltung der weltlichen churfuͤrsten erzaͤmter bestehen1782 Scheidemantel,Repert. I 784Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die reichserbaͤmter hingegen heissen cap. 29. in der rubric [aus der Goldenen Bulle]: officiales ... aber nicht: ministeriales1783 Mader,ReichsrMag. II 33Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- diejenigen familien, welche ein reichs-erb-amt besitzen, pflegen noch dessen titel dem haustitel vorzusetzen1793 Bischoff,Kanzlei. I 390Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- er [der Kaiser] bestellt seine hofämter auch zur aushülfe der reichserbämter1804 Gönner,StaatsR. 711Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Inhaber eines Reichserbamtes (I)
- [S. 938: bey reichs- und boͤhmischen lehens-reichungen uͤblichen solenitaͤten] setzet sich der kayser, von seinen hof- und reichs-erbaͤmtern begleitet, auf seinen thron1720 Lünig,TheatrCerem. II 941Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- diese insignien muͤssen bey dem zuge nach der kroͤnungskirche dem kaiser durch die reichserbaͤmter vorgetragen werden1791 MerkwKönigswahl 137Faksimile - in Google Books