Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichserbin
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(Reichserbe)
Reichserbin
, f.
Thronfolgerin
- die verwittibte ... koͤniginn E. ... beruffte die hungarische ... landherren zu sich ... und bate sie, daß sie ... sie als k. Sigmunds tochter und reichserbinn ... nicht verachten wollten1668 Fugger,Ehrensp. 515Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg