Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichserbschatzmeister

Reichserbschatzmeister

, m.

Inhaber des vom Kurfürsten von der Pfalz, mit Einrichtung der neuen Kurwürde vom Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg als Reichserzschatzmeister an die Grafen von Sinzendorf verliehenen Reichserbamtes (I) 
  • darauf kame der reichs-erb-schatzmeister mit der reichs-cron
    1653? Moser,StaatsR. VII 150
  • der kurfürst zu Pfalz hat zu reichs-erbschatzmeistern die grafen von Sinzendorf
    1757 RechtVerfMariaTher. 467
  • Churpfalz [wird] durch den grafen von Sinzendorf als reichserbschatzmeistern in ihrer [der Inhaber der Erzämter] abwesenheit vertretten
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 92
  • der reichserbschatzmeister mit der krone zur linken
    1791 MerkwKönigswahl 138
unter Ausschluss der Schreibform(en):