Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichserzkämmerer
Artikel davor:
Reichserbmarschallamt
Reichserbritter
Reichserbschatzmeister
Reichserbschenk
Reichserbtruchseß
Reichserbtürhüter
(reichern)
Reicherung
Reichserzamt
Reichserzjägermeisteramt
Reichserzkämmerer
, m.
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Inhaber des Reichserzamtes des Kämmerers (II 2), welches mit der brandenburgischen Kurwürde verbunden war
vgl.
Reichserbkämmerer
- kame der marggrav zu Brandenburg, als reichs-erzkaͤmmerer mit guͤldner gießkanne und becken1668 Fugger,Ehrensp. 334Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- reichserzcaͤmmerer ist der churfuͤrst und markgraf von Brandenburg1801 RepRecht VII 109Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)