Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichserzmarschall
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Reichserbschenk
Reichserbtruchseß
Reichserbtürhüter
(reichern)
Reicherung
Reichserzamt
Reichserzjägermeisteramt
Reichserzkämmerer
Reichserzkanzellariat
Reichserzkanzler
Reichserzmarschall
, m.
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Amtsbez. des Kurfürsten von Sachsen als Inhaber des Reichserzamtes eines Marschalls (II)
- es waͤre ... herkommens ... daß sie [hoch-gräfl. Gesandtschaft] es bey des reichs-ertz-marschalls chur-fuͤrstl. durchl. zu verantworten haͤtte1663 Moser,StaatsR. 45 S. 104Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Kur-Mainz sammelt hierauf nach der ordnung alle stimmen, indem er mit Kur-Trier den anfang macht, und wird zuletzt von Kur-Sachsen als reichs-erzmarschall um die seinige befragt1757 RechtVerfMariaTher. 442
- wenn die zeit ... zur wahl bestimmt ... [ist], so wird der magistrat der wahlstadt von Kurmainz, als direktor des kurfuͤrstlichen kollegiums, und von Kursachsen, als reichserzmarschall, durch besondere schreiben ... benachrichtigt1791 MerkwKönigswahl 26Faksimile - in Google Books
- reichserzmarschall ist der churfuͤrst von Sachsen1801 RepRecht VII 112Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der verfasser des wahl- und kroͤnungs-diarii kaiser L. [II.] schildert sehr gut die vormahligen rechte des reichs-erzmarschalls, und sein werk ... zeigt, wie wenig ... davon uͤbrig geblieben ist1804 v.Berg,PolR. IV 350Faksimile - in Google Books