Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichserzschenk
Artikel davor:
Reichserbtruchseß
Reichserbtürhüter
(reichern)
Reicherung
Reichserzamt
Reichserzjägermeisteramt
Reichserzkämmerer
Reichserzkanzellariat
Reichserzkanzler
Reichserzmarschall
Reichserzschenk
, m.
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Bez. des böhmischen Königs als Inhaber des Reicherzamtes eines Schenken
- reichs-ertz-schencke ... archi-pincerna s. r. imperii1742 Zedler 31 Sp. 79Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das erzamt des reichserzschenken bestehet darinnen, daß er dem kaiser bei der tafel den ersten trunk in einem 12 mark silber schweren, oder heut zu tage kostbaren crystallenen mit waßer und wein angefuͤllten becher, welchen er zu beßerer versicherung vorher credenzet, uͤberreichet1782 Scheidemantel,Repert. I 863Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- reichserzschenk ist der koͤnig in Boͤhmen1801 RepRecht VII 114Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)