Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichserztruchseß
Artikel davor:
Reichserbtürhüter
(reichern)
Reicherung
Reichserzamt
Reichserzjägermeisteramt
Reichserzkämmerer
Reichserzkanzellariat
Reichserzkanzler
Reichserzmarschall
Reichserzschenk
Reichserztruchseß
, m.
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Bez. des Kurfürsten der Pfalz bzw. von Bayern als Inhaber des Reichserzamtes eines Truchsessen
- der pfalzgrav ... stellte, als reichs-erztruchseß, in guͤldner schuͤssel die speise auf die keyserliche tafel1668 Fugger,Ehrensp. 334Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [Buchtitel: G.Chr. Crollius,] daß die pfalzgrafen bei Rhein noch vor der wittelbachischen regierung die ersten weltlichen kurfürsten und reichs-erzdruchseßen gewesen [Frankfurt ua. 1786]
- reichserztruchses ist der churfuͤrst von der Pfalz1801 RepRecht VII 115Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)