Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsexekutionsordnung

Reichsexekutionsordnung

, f.

Bez. für die Abschnitte 31-103 des Augsburger Reichsabschieds von 1555 mit den Erweiterungen auf späteren Reichstagen; die R. bildet die Grundlage für die Durchsetzung der Reichslandfriedensordnung und die Vollstreckung von Reichsgerichtsurteilen
Sachhinweis: HRG.1 IV 565ff.
  • gefreyte personen, die da vermeinen von disem crays und was demselbigen in krafft der reichs-executions-ordnung obligt, exempt ... zu seyn
    1563 Moser,KreisAbsch. I 232
  • die wuͤrckliche execution der reichs-executions-ordnung 
    1657 Struve,PfälzKHist. 643
  • ob nun wohl der reichs-execution-ordnung, absonderlichen der röm. kais. maj. patent, den reichs-conclusis und unserer ... principalen ordre gemäss wir alles ... bezahlen sollen
    1664 AnnNassau 20 (1887) 137
  • was dann endlich den gebrauch der craysmiliz uͤberhaupt in absicht auf einzele craysstaͤnde anbetrifft; so muͤssen hierinn die reichs-constitutionen, besonders die reichs-executions-ordnung, auch die particular-craysschluͤsse und pacta, und deren analogie, den ausschlag geben
    1773 Moser,KreisVerf. 568
  • wo aber phisischer zwang nothwendig ist, da kann der kaiser im mangel besonderer reichsanstalten nichts unmittelbar unternehmen, sondern er muss sich hierzu ... der kreisanstalt bedienen, welche ... nach bestimmten vorschriften einer besondern reichsexecutionsordnung vom jahre 1555 ... als die eigentliche reichsexecutionsanstalt zu betrachten ist
    1804 Gönner,StaatsR. 567
unter Ausschluss der Schreibform(en):