Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsexpedition

Reichsexpedition

, f.


I Ausfertigung von Schriftstücken durch die Hofkammer (I) 
  • [ist] die reichs- und hofexpedition bei der hofcammer vor der zeit alleweg durch einen secretarium verrichtet ... worden
    1611 Fellner-Kretschmayr II 381
II Feldzug des Reichsheeres, auch die Vorbereitung desselben durch oberste Militärbefehlshaber und die hierfür zuständigen Ämter
  • wann so ... die voͤlcker, auf die vorhero extradirte ordentliche rollen, nach dem rang der loͤbl. staͤnde gestellt, lustrirt und in allem recht und tauglich befunden worden, selbe, biß zu folgender wuͤrcklicher abmarschirung zu der reichs-expedition, ihren herrschafften, welche sie geworben, montirt und bißhero unterhalten, den vorigen recessen gemaͤß, wieder anheim zu deren commando verwisen werden sollen
    1673 Moser,StaatsR. 29 S. 501
  • es ist aber die mit denen officirs ... zu errichtende capitulation eine zur reichsexpedition gehörige sache
    1741 Fellner-Kretschmayr III 427