Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsfähnrichamt
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Reichsexekutionsordnung
Reichsexpedition
Reichsfahne
Reichsfahnenlehen
Reichsfähnrichamt
, n.
Hofamt des Fahnenträgers, das von König und Kaiser verliehen wird
- [Buchtitel: J.G. v. Kulpis,] gründliche deduction, daß dem hochfürstl. haus Würtemberg das reichs-panner- oder reichs-fendrich-ambt, praedicat und insigne, schon von etlichen seculis her, rechtmäßig zustehe [Stuttgart 1693]
- das reichsfaͤhndrich- ... oder thuͤrhuͤteramt sind lauter titeln ... womit das fuͤrstliche haus Taxis belehnt ist1770 Kreittmayr,StaatsR. 92Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)