Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsfeldherr

Reichsfeldherr

, m.

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hoher militärischer Rang in der Heeresführung
  • ward ... pfalzgr. Ludwig zum reichs-feldherrn verordnet
    1668 Fugger,Ehrensp. 555
  • des reichs-feld-herrn und reichs-admirals stuͤhle aber stunden ledig an ihren orten
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 998