Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsfragestück

Reichsfragestück

, n.

vom Reichsfiskal vorgelegte schriftliche Fragen an Prozeßzeugen
  • verhörung und transumption der zeugen und urkhunden [wozu der Fiskal eingeladen, aber wegen] entlegenhait des bestimbten ortts [persönliches Erscheinen ablehnt und allein die] reichs-fragestücke [die den Zeugen vorgelegt werden sollen, überschickt]
    1567 HohenzollJh. 12 (1952) 31