Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsfreiheit
Artikel davor:
Reichsfeind
Reichsfeldherr
Reichsfeldmarschall
Reichsfeste
Reichsfeudum
Reichsfiskal
Reichsflecken
Reichsform
Reichsfragestück
reichsfrei
Reichsfreiheit
, f.
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I
Rechtsstatus von Körperschaften und Personen, die nur Kaiser und Reich zugeordnet sind
bdv.:
Reichsunmittelbarkeit
vgl.
reichsfrei
- daß sy [Konstanzer] one straff by irer christenlichen religion und rychsfryhait bliben möchtendum 1548 SchrBodensee 33 (1904) 11
- so werden euer l[ie]bden ... als ein eyferer der reichs-freyheit ... nicht gestatten, daß ... man zu Wien einen ... vil weniger schuldig befundenen chur-fuͤrsten des reichs des genusses seiner chur- und fuͤrstlichen prærogativen beym reichs-convent also despotisch und einseitig entsetze1702 Moser,StaatsR. 45 S. 177Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die reichs- und crayß-freyheit cum voto & sessione1710/46 Moser,StaatsR. 26 S. 331Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nachricht von dem rechtlichen zustande der reichs-freyheit und immedietaͤt der stadt Hamburg1735 Moser,KreisAbsch. I 87Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- meines erachtens ... gibt es reichs-staͤtte, die sich ... ihre urspruͤngliche reichs-freyheit streitig machen lassen muͤssen, sie seynd aber doch von vil ... jahren her in den besitz der reichs-unmittelbarkeit und reichs-standschafft und wer einen so langwuͤhrigen besitz nicht ... will gelten lassen, der greiffet die ... staats-verfassung unsers reichs ... an1749 Moser,StaatsR. 39 S. 296Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Reichsstädte:] welche ... vom anfang und teils nach abgang der herzöge dem kaiser unmittelbar unterworfen waren, wiewohl auch einige wenige städte ... durch unglücksfälle, welche die dortigen herzöge betroffen, die unmittelbare reichsfreiheit erhalten haben1757 RechtVerfMariaTher. 499
- so cassirte doch kaiser Sigmund diese pfandschaft, und restituirte die stadt [Donauwörth] in ihre vorige reichsfreyheit1770 Kreittmayr,StaatsR. 200Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gesezt auch, jene beklagten staͤdte trachteten ... aus dem landsaßiat, welcher sie verschlang, wieder zur alten reichsfreiheit sich herauszureissen, so waren doch klaͤger und kammergericht von dem damaligen besitzstande ausgegangen1800 Klotz,Gerichtsbarkeit 101Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Tübingen
II
reichsfreie Institution
- das closter, ein keiserliche richsfriheit1602/06 Stutz,Abh. 32/33 S. 213
III
reichsstädtische Privilegien
- Gengenbach, als ein glid und reichsstadt des heyligen reichs und die zwölfer des alten rahts im stadtgericht, mit den römischen reichsfreyheiten löblich begobt haben also daß sie über alle sachen die von ihnen zurecht kommen ... richter sein ... mögen1618 GengenbachStB. 127