Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsfriedensschluß

Reichsfriedensschluß

, m.

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Vertrag über die Schließung eines Friedens mit dem Reich (II) oder zwischen Reichen (I); es ist meist der Westfälische Friede von 1648 gemeint
  • in dem bey juͤngst im jahr 1648 zu M. und O. aufgerichteten ... allgemeinen reichs-friden-schluß [ist] der numerus electorum vermehrt [worden]
    1653 Moser,StaatsR. 33 S. 290
  • mithin das ... vaterland von aller weiterer mißverständnis beständig gesichert bleiben möge, in dem zu M. und O. zwischen uns, auch kurfürsten und ständen des heil. reichs, und beiden auswärtigen kronen aufgerichten, publizierten und ratifizierten allgemeinen reichsfriedensschluß 
    1654 JRA.(Laufs) § 4
  • so hette dannoch Franckreich seithero dem nimegischen reichsfriedensschluß nicht allein etliche fürnemste aemter und camergefäl ... gewaltätig eingezogen
    1683 UrkBurgundKr. III 430
  • in so weit sie [Gesandte] nicht daran, vermoͤg der mit selbigen errichteten reichs-fridens-schluͤssen und rechtmaͤßigen bedingnissen theil zu nehmen haben ... weilen die auswaͤrtige potentien von participation derer reichs-geschaͤfften contra pacta publica nicht platter dingen ausgeschlossen werden koͤnnen
    1741 Moser,StaatsR. 46 S. 108
  • bei reichs-friedensschlüssen ist ebenfalls die mitbewilligung der kurfürsten ... und stände des reichs nötig
    1757 RechtVerfMariaTher. 523
  • allenfalls kommt es auf eine selbst-erklaͤrung dieses gesetzes an, welches, gleich dem reichs-friedens-schlusse ... von keinem reichs-gericht authentice erklaͤret werden kan
    1768 Cramer,Neb. 79 S. 110
  • eine vertrauliche verbindung ..., welche die konstitutionsmäßige erhaltung der deutschen reichsverfassung und derer reichsständischen gerechtsame nach denen reichsgesetzen und reichsfriedensschlüssen ... zur absicht hat
    1785 PolBrfwCarlAug. I 167
  • das wichtigste reichsgrundgesetz ist der westfälische friede, ... [dann auch] die übrigen reichsfriedensschlüsse ... [und] konkordate
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 42
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