neben dem
Kurfürstenkollegium das zweite Kollegium des
1Reichstags (I), das sich aus der geistlichen und der weltlichen Fürstenbank zusammensetzt; zur weltlichen Bank gehören die weltlichen
Reichsfürsten (I) und die reichsständischen Grafen und Herren, zur geistlichen Bank die geistlichen
Reichsfürsten (I) und die nicht gefürsteten Prälaten; nur die Reichsfürsten hatten eine Virilstimme im
R., alle anderen Mitglieder hatten Kuriatstimmen