Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgarantie
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(Reichsfrone)
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Reichsfürst
Reichsfürstenrat
Reichsfürstenratsconsessus
Reichsfürstenratsprotokoll
Reichsfürstenstand
reichsfürstlich
Reichsfuß
Reichsgarantie
, f.
Zusicherung des Reichs (II), für den Fall eines Angriffs auf das Territorium eines Reichsglieds militärischen Beistand zu leisten
vgl.
Reichsfeind,
Reichskrieg
- daß ... dero [kayserliche majestaͤt] gesamte erb-koͤnigreiche, ertz-herzogthuͤmer, fuͤrstenthuͤmer und lande ... in die allgemeine reichs-garantie mit einverleibt ... werden1669 RAbsch. IV 68Faksimile (ca. 99 KB)
- daß er [crais] gleich andern auch der reichsgarantiae contra quoscunque aggressores dem augspurgischen vertrag gemeß genießen möge1669 UrkBurgundKr. III 290
- daß ihrer chur-fuͤrstl. durchlaucht zu Brandenburg die reichs-garantie wider die cron Schweden wuͤrcklich geleistet ... werden moͤgte1675 Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 923Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [ist] auch von ... samtlichen auf jetzigen reichs-tag zu Regensburg versammleten chur-fuͤrsten und staͤnden ... erinnert und angelanget worden, denen reichs-satzungen, executions-ordnung, und instrumento pacis gemaͤß mit der reichs-guarantie und wuͤrcklichen huͤlff an hand zu gehen1675 Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 933Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg