Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgebrauch

Reichsgebrauch

, m.

im Reich (II) übliche Verfahrensweise
  • [sind] nach damaligen allgemeinen reichs-gebrauch die geistliche gefaͤlle zu erhaltung kirch- und schulen ... gewidmet worden
    1696 Struve,PfälzKHist. 758