Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgebrauch
Artikel davor:
(Reichsfrone)
Reichsfundamentalgesetz
Reichsfürst
Reichsfürstenrat
Reichsfürstenratsconsessus
Reichsfürstenratsprotokoll
Reichsfürstenstand
reichsfürstlich
Reichsfuß
Reichsgarantie
Reichsgebrauch
, m.
im Reich (II) übliche Verfahrensweise
vgl.
Reichsgewohnheit
- [sind] nach damaligen allgemeinen reichs-gebrauch die geistliche gefaͤlle zu erhaltung kirch- und schulen ... gewidmet worden1696 Struve,PfälzKHist. 758Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)