Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgebühr
Artikel davor:
Reichsfundamentalgesetz
Reichsfürst
Reichsfürstenrat
Reichsfürstenratsconsessus
Reichsfürstenratsprotokoll
Reichsfürstenstand
reichsfürstlich
Reichsfuß
Reichsgarantie
Reichsgebrauch
Reichsgebühr
, f.
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an das Reich (II) zu leistende Zahlung
bdv.:
Reichsgebührnis
- wie und woher ihr maj. von ihres haus Oesterreichs wegen in des heil. reichs- und crays-sachen die anlagen zu thun und andere reichs-gebuͤhr erstatten moͤchten1557 Moser,StaatsR. 27 S. 19Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll auch an der reichsgebuhr vnd burden dem reiche nichts abgehen1559 HMeißenUB. III 402Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- daß der [fränkische Kreis] uͤber die schuldigen reichs-gebuͤr 33531 fl. ... ausgelegt und bezahlt hat1568 Moser,KreisAbsch. I 509Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)