Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgebühr

Reichsgebühr

, f.

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an das Reich (II) zu leistende Zahlung
  • wie und woher ihr maj. von ihres haus Oesterreichs wegen in des heil. reichs- und crays-sachen die anlagen zu thun und andere reichs-gebuͤhr erstatten moͤchten
    1557 Moser,StaatsR. 27 S. 19
  • soll auch an der reichsgebuhr vnd burden dem reiche nichts abgehen
    1559 HMeißenUB. III 402
  • daß der [fränkische Kreis] uͤber die schuldigen reichs-gebuͤr 33531 fl. ... ausgelegt und bezahlt hat
    1568 Moser,KreisAbsch. I 509