Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgefälle
Artikel davor:
Reichsfürstenrat
Reichsfürstenratsconsessus
Reichsfürstenratsprotokoll
Reichsfürstenstand
reichsfürstlich
Reichsfuß
Reichsgarantie
Reichsgebrauch
Reichsgebühr
Reichsgebührnis
Reichsgefälle
, pl.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
dem Reich (II) zustehende Einkünfte
vgl.
Reichssteuer
- [daß] des reichs pfennigmeister ... von ihr roͤm. kayserl. maj. ... befehl haͤtten, die von wegen der gothischen execution reichs-gefaͤlle an andere ort nicht zu verwenden1568 Moser,KreisAbsch. I 490Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- vilen [Reichsstädten] ist die gnade widerfahren, daß sie von kaysern und koͤnigen im Teutschlande ... mit einem mercklichen theil der zoͤlle, umgeldes und anderer reichs-gefaͤlle, endlich auch der reichssteuren und anderer anlagen, begabet worden1749 Moser,StaatsR. 39 S. 294Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)