Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgefälle

Reichsgefälle

, pl.

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dem Reich (II) zustehende Einkünfte
  • [daß] des reichs pfennigmeister ... von ihr roͤm. kayserl. maj. ... befehl haͤtten, die von wegen der gothischen execution reichs-gefaͤlle an andere ort nicht zu verwenden
    1568 Moser,KreisAbsch. I 490
  • vilen [Reichsstädten] ist die gnade widerfahren, daß sie von kaysern und koͤnigen im Teutschlande ... mit einem mercklichen theil der zoͤlle, umgeldes und anderer reichs-gefaͤlle, endlich auch der reichssteuren und anderer anlagen, begabet worden
    1749 Moser,StaatsR. 39 S. 294