Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgefängnis
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Reichsfürstenratsprotokoll
Reichsfürstenstand
reichsfürstlich
Reichsfuß
Reichsgarantie
Reichsgebrauch
Reichsgebühr
Reichsgebührnis
Reichsgefälle
Reichsgefängnis
, n., f.
I
Haftlokal, das zu einem Reichshof (I) gehört
- wan excessen in dem hoff von den rycksluiden [die auf dem ricksguet sitzen] begangen werden ... geht sie [Höhe der Strafe] aber uͤber den kaeck, so muß der gefangene am dritten tage dem obersten hoffherrn folgen aus dem hoff ins richßgefaͤngnuͤß, und des oversten hoffsherrn bescheid erwarten16. Jh. Steinen,WestfGesch. I 1728Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
II
Haftlokal für Reichstagspersonal in Regensburg unter Aufsicht des Reichsprofosen
- mit bitte, einen seiner laquais ... seinem verbrechen nach, in eisen und banden geschlossen zur reichs-gefaͤngniß bringen zu lassen1751 Moser,StaatsR. 45 S. 439Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)