Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgehilfe
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Reichsfürstenstand
reichsfürstlich
Reichsfuß
Reichsgarantie
Reichsgebrauch
Reichsgebühr
Reichsgebührnis
Reichsgefälle
Reichsgefängnis
reichsgefreit
Reichsgehilfe
, m.
Mitregent eines Reichs (I)
vgl.
Reichsgenoßschaft
- weil nun keyser Gratianus unterdessen mit den Teutschen auch zu thun bekam ... waͤhlte dieser junge keyser den Theodosium ... zum reichs-gehuͤlffen1689 Valvasor,Krain II 155Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- Lucius Verus der reichs-gehuͤlffe kaysers Marci Aurelii Philosophi1735 Fuhrmann,Öst. II 11Faksimile - in Google Books
- sein [des burgundischen Königs] sohn Sigismund, den er noch bey seinen lebzeiten zu seinem reichsgehuͤlfen machte1806 Cleß,KirchlLGWürt. I 37