Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgenoßschaft
Artikel davor:
reichsgefreit
Reichsgehilfe
Reichgeld
reichsgemein
Reichsgemeinde
Reichsgeneralat
Reichsgeneralfeldmarschall
Reichsgeneralität
Reichsgeneralkriegskommissar
Reichsgenosse
Reichsgenoßschaft
, f.
Teilhabe an der Herrschaft im Reich (II)
vgl.
Reichsgehilfe
- [Bitte des alten Kaisers an die Fürsten] sie wollen ... sr. maj. geliebten sohn Albertum ... zu einem roͤmischen koͤnig erwehlen und ihro als einen gehuͤlfen des reichs an die seite setzen ... weil dergleichen reichsgenoßschaft ... von uralters her ... gewoͤhnlich gewesen1668 Fugger,Ehrensp. 136Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg