Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgenoßschaft

Reichsgenoßschaft

, f.

Teilhabe an der Herrschaft im Reich (II) 
  • [Bitte des alten Kaisers an die Fürsten] sie wollen ... sr. maj. geliebten sohn Albertum ... zu einem roͤmischen koͤnig erwehlen und ihro als einen gehuͤlfen des reichs an die seite setzen ... weil dergleichen reichsgenoßschaft ... von uralters her ... gewoͤhnlich gewesen
    1668 Fugger,Ehrensp. 136