Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgesandte

Reichsgesandte

, m.

Gesandter eines Reichsstandes am 1Reichstag (I) und für Aufgaben, die aus der Reichsstandschaft erwachsen
  • diese [Herzöge und Adlige], sobald sie der reichsgesandten ankunft [vom reichs-wahltag] vernommen, verfuͤgten sich nach hof, wuͤnschten k. Albrechten gluͤck ... und vermahnten ihn ... diese hoͤchste wuͤrde [der Wahl zum Kaiser] ... mit dank anzunehmen
    1668 Fugger,Ehrensp. 465
  • ob gleich die franzoͤsische ministri sowohl gegen die mediation als gegen die reichs-gesandten ... declariret
    1738 Moser,StaatsR. II 63
  • daß man in der folge der zeit den auftrag eines reichsgesandten für wichtig genug ansehen wird, ihn nach würden zu belohnen
    1785 PolBrfwCarlAug. I 201
unter Ausschluss der Schreibform(en):