Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgesandte
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reichsgemein
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Reichsgeneralfeldmarschall
Reichsgeneralität
Reichsgeneralkriegskommissar
Reichsgenosse
Reichsgenoßschaft
Reichsgerechtigkeit
Reichsgericht
Reichsgesandte
, m.
Gesandter eines Reichsstandes am 1Reichstag (I) und für Aufgaben, die aus der Reichsstandschaft erwachsen
- diese [Herzöge und Adlige], sobald sie der reichsgesandten ankunft [vom reichs-wahltag] vernommen, verfuͤgten sich nach hof, wuͤnschten k. Albrechten gluͤck ... und vermahnten ihn ... diese hoͤchste wuͤrde [der Wahl zum Kaiser] ... mit dank anzunehmen1668 Fugger,Ehrensp. 465Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ob gleich die franzoͤsische ministri sowohl gegen die mediation als gegen die reichs-gesandten ... declariret1738 Moser,StaatsR. II 63Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß man in der folge der zeit den auftrag eines reichsgesandten für wichtig genug ansehen wird, ihn nach würden zu belohnen1785 PolBrfwCarlAug. I 201