Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgewalt

Reichsgewalt

, f.

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Ermächtigung, Bevollmächtigung durch Kaiser und Reich
  • da der [zum Wasserrichter] vorgeschlagenen ernenten persohnenn einer oder mehr, hierzu sich bemühen und gebrauchen zu lassen beschwerenn, und nicht volgen wollten, alß soll herr Rauw ein schreibenn ahn die persohnen, von der römisch: kayß: maiest. und reichsgewald wegen zuschicken
    Ende 16. Jh. ZRG. 6 (1867) 24
unter Ausschluss der Schreibform(en):