Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgewalt
Artikel davor:
Reichsgeneralität
Reichsgeneralkriegskommissar
Reichsgenosse
Reichsgenoßschaft
Reichsgerechtigkeit
Reichsgericht
Reichsgesandte
Reichsgeschäft
Reichsgesessene
Reichsgesetz
Reichsgewalt
, f.
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Ermächtigung, Bevollmächtigung durch Kaiser und Reich
- da der [zum Wasserrichter] vorgeschlagenen ernenten persohnenn einer oder mehr, hierzu sich bemühen und gebrauchen zu lassen beschwerenn, und nicht volgen wollten, alß soll herr Rauw ein schreibenn ahn die persohnen, von der römisch: kayß: maiest. und reichsgewald wegen zuschickenEnde 16. Jh. ZRG. 6 (1867) 24Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte