Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgewohnheit
Artikel davor:
Reichsgeneralkriegskommissar
Reichsgenosse
Reichsgenoßschaft
Reichsgerechtigkeit
Reichsgericht
Reichsgesandte
Reichsgeschäft
Reichsgesessene
Reichsgesetz
Reichsgewalt
Reichsgewohnheit
, f.
im Reich (II) geltendes Gewohnheitsrecht
- weilen es auch eine vor vilen jahren vertragene sache ist, wie sich die fuͤrstliche beym reichs-directorio legitimiren sollen, welcher modus auch durch so vil- und continuirliche actus uniformes zu einer reichs-gewohnheit ... erwachsen1690 Moser,StaatsR. 45 S. 168Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wider die bekannte reichs-gewohnheit und jura collegiorum1694 Moser,StaatsR. 33 S. 104Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weswegen auch ein wirklich regierender fuͤrst, den reichssatzungen und reichsgewohnheiten nach, seiner lande entsetzt zu werden pflegt1800 RepRecht V 208Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)