Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgewohnheit

Reichsgewohnheit

, f.

im Reich (II) geltendes Gewohnheitsrecht
  • weilen es auch eine vor vilen jahren vertragene sache ist, wie sich die fuͤrstliche beym reichs-directorio legitimiren sollen, welcher modus auch durch so vil- und continuirliche actus uniformes zu einer reichs-gewohnheit ... erwachsen
    1690 Moser,StaatsR. 45 S. 168
  • wider die bekannte reichs-gewohnheit und jura collegiorum
    1694 Moser,StaatsR. 33 S. 104
  • weswegen auch ein wirklich regierender fuͤrst, den reichssatzungen und reichsgewohnheiten nach, seiner lande entsetzt zu werden pflegt
    1800 RepRecht V 208