Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgrafenstand
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Reichsgeschäft
Reichsgesessene
Reichsgesetz
Reichsgewalt
Reichsgewohnheit
reichsgiebig
Reichsglied
Reichsgotteshaus
Reichsgraf
Reichsgrafenstand
, m.
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I
Rang, Rechtsstellung eines Reichsgrafen
- [er habe] aus gewissen erheblichen ursachen den reichsgrafenstand noch zur zeit nicht an sich zu nehmen entschlossen, und mit dem freiherrlichen titul dermahlen sich zu befriedigen sich resolviret1686 SchrBodensee 27 (1898) Anh. 375
- der reichs-freyherrenstand gehoͤrt ebenfalls [wie burggrafen, landgrafen, wild- rhein- und raugrafen] zu den [!] reichsgrafenstand1770 Kreittmayr,StaatsR. 108Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ist ... vom kayser L. in den reichs-grafen-stand erhoben worden1783 HistBeitrPreuß. II 511Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Gesamtheit der Reichsgrafen
- des unmittelbaren reichs-grafen-stands rang am kayserlichen hof1711 RAbsch. IV 252Faksimile (ca. 96 KB)
- daß hochermeldter reichs-grafen-stand von kayserl. majestaͤt und dem reich mit-deputirt worden, auch jure proprio, vermoͤge der reichs-fundamental-gesetzen zu der visitation gehoͤret1711 Moser,StaatsR. 39 S. 220Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- endlich wollen auch ... ihro kayserliche majestaͤt dieses speciale privilegium, auf besonders unterthaͤnigstes ansuchen, dem reichsgrafenstand insgemein, einem jeden dessen mitglieder aber gedachtes praͤdicat insbesondere gnaͤdigst beylegen lassen1715 RepRecht VIII 268Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die von dem reichs-grafen-stand in petitorio fuͤr sich anfuͤhrende gruͤnde1743 Moser,StaatsR. VIII 85Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in einem decret gegen den reichs-grafen-stand1749 Moser,StaatsR. 39 S. 75Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der reichs-grafen-stand liesse seine hieruͤber hegende gerechte beschwerde an k. Carl VI. gelangen1761 Moser,Hofr. II 347Faksimile - in Google Books
- thate der gesamte reichs-grafenstand dem kayser wegen des ... auf dem reichstag angefangenen ceremonielstreits eine vorstellung1774 Moser,Reichstage I 234Faksimile - in Google Books
- dass das reichs-gräfliche deputations-recht keine collegial-sache, sondern eine solche reichs-sache sey, worinn sich der gesammte reichs-grafen-stand nicht in seine 4 curien, sondern in die 2 religions-theile theile1774 WürzbDiözGBl. 24 (1962) 223