Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgrenze
Artikel davor:
Reichsgesetz
Reichsgewalt
Reichsgewohnheit
reichsgiebig
Reichsglied
Reichsgotteshaus
Reichsgraf
Reichsgrafenstand
reichsgräflich
Reichsgrafschaft
Reichsgrenze
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Grenze bzw. Grenzland des Reichs (II), auch übtr.
- in derselbigen [häußliche herrschaft] erkennt der haußfürst seines tachtropffes reichsgrentzen1582 Fischart,GeschKl.(Sch.) 105
- zur sicherheit unserer chur und mark Brandenburg bei gegenwärtigen sich auf den reichsgrenzen so gefährlich anlassenden zeiten1654 ProtBrandenbGehR. IV 599Faksimile - in Google Books
- wovon ... die untere [armee] am Unter-Rhein vollends herab biß zu denen reichs-graͤntzen die reichs-defension zu beobachten haͤtte1682 Moser,StaatsR. 27 S. 484Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- edict wegen ausbringung einer general-kopff-steuer zur unterhaltung der zu bedeckung der reichs-gräntzen logirten armée1693 CCMarch. IV 5 Sp. 32Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- zum schutz derer reichs-graͤntzen und daruntigen landen1746 Moser,StaatsR. 29 S. 338Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- vertheidigung der gemeinen reichsgrenze1793 Lang,Steuerverf. 200Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die belehnungen muss der kaiser innerhalb der reichsgränzen ertheilen1804 Gönner,StaatsR. 732Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)