Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgrund
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Reichsgewohnheit
reichsgiebig
Reichsglied
Reichsgotteshaus
Reichsgraf
Reichsgrafenstand
reichsgräflich
Reichsgrafschaft
Reichsgrenze
Reichsgroschen
Reichsgrund
, m.
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nur schweiz.; mit Vorstufen des Kompositums; nach dem 16. Jh. Umdeutung zu Reißgrund
dem Reich zugeordnetes Grundstück, insb. Flußbetten und Auen; auch Privatgrundstücke können durch Überschwemmungen und Verwüstungen zu Reichsgrund werden
dem Reich zugeordnetes Grundstück, insb. Flußbetten und Auen; auch Privatgrundstücke können durch Überschwemmungen und Verwüstungen zu Reichsgrund werden
- zwüschen dem K. und diesem, daruff er den fuß hat uber, wer des richs grund1494 KonolfingenLGR. 108Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [das Moos sei] vormals ein ouw und des richs grund gewäsen1506 ArchBern 40 (1949) 156
- die eehaftige des richsgrund by dem wasser1518 LaupenAmtsbez. 68Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- was richsgrund, so vor ir eigen guͤter gesin weren1545/46 ArchBern 40 (1949) 156