Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichsgütlich

reichsgütlich

, adj.

einvernehmlich unter den Reichständen 
  • [Protokoll des Fürstenkollegs:] erinnerte Magdeburg, daß ... secundo pro verbis "habenden reichsinterposition" ponantur "habenden reichsgütlichen interposition" [gesetzt werden soll]
    1667 UrkBurgundKr. III 214