Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsgutachten

Reichsgutachten

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
auf der Basis von Kollegialgutachten von den drei Reichskollegien erstellter Gesetzesvorschlag zu einem Kommissionsdekret des Kaisers, der durch die Ratifikation des Kaisers zum Reichsschluß wird
  • [daß] die mehrere im fuͤrstlichen collegio ... bey ihrer vorigen in dem letzten reichs-gutachten enthaltenen erklaͤrung nochmahls bestanden waͤren
    1663 RAbsch. IV 3
  • reichs-gutachten ... daß ... in jedem creyß eine particular creyß-cassa zu bestellen ... seye
    1681 RAbsch. IV 141
  • es wuͤrden die hinterstellige ... reichs-sachen in denen dreyen reichs-collegiis ... in gehoͤrige berathschlagung gezogen ... nachdeme jedoch solches nicht erfolget, sondern im gegentheil nun eine geraume zeit hero nichts berathschlaget, vilweniger einige reichs-gutachten verfasset worden
    1688 Moser,StaatsR. 46 S. 237
  • [hat man] der chur-fuͤrsten, fuͤrsten und staͤnden meynung durch ein allgemeines reichs-gutachten ... vernehmen wollen
    1689 Faber,Staatskanzlei I 700
  • daß durch ein ... reichs-gutachten ihre kayserl. majestaͤt ... eingerathen werden moͤchte, das stifft L. zur ruhe zu weisen
    1718 Moser,KreisVerf. 139
  • wegen ihrer durch ... uns, als roͤmischen kayser ratificirte reichs-gutachten 
    1721 Moser,StaatsR. 31 S. 220
  • was occasione der verbesserung des policeiwesens unter andern auch der bei denen handwerkeren eingeschlichenen miszbräuchen, und dern abstellung halber ... ein reichs-gutachten erstattet
    1726 Wissell,Hdw. I 540
  • reichs-gutachten in der kayserlichen cammer-gerichts moderations- und sustentations-sache
    1735? CJPublAcad.3 1569
  • als man ihre [reichs-staͤnde] zusammenkuͤnffte raths-taͤge, oder reichs-rath und ihre schluͤsse reichs-gutachten nennet
    1743 Moser,StaatsR. VIII 469
  • daß nun in der wahl-capitulation ausdruͤcklich verboten ist, es solle sich kein stand einem crays eigenwillig selbst entziehen, wegen solcher wieder-herbeybringung auch ... von dem kayser ein reichs-gutachten erfordert werden
    1746 Moser,StaatsR. 26 S. 312
  • reichs-gutachten wird die meinung der dreyen reichs-collegiorum genennet, uͤber eine von dem kayser ... an das reich gediehenen sache
    1751 Buder 536
  • nach erfolgtem kaiserlichem ratifikations-kommissions-dekret wird aus dem reichsgutachten ein reichsschluß und aus den reichsschlüssen zu ende des reichtstags der reichsabschied zusammengesetzt
    1757 RechtVerfMariaTher. 543
  • ist ... ein einhelliger schluß von allen drey reichscollegiis vorhanden, so projectirt der churmaynzische das conclusum commune, formirt ein reichsgutachten daraus und uͤbergiebt solches prævia statuum approbatione an die principalcommission pro ratificatione cæsare
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 123
  • es solle sich kein stand einem crays eigenwillig selbst entziehen, wegen solcher wiederherbringung auch, bewandten dingen nach, von dem kayser ein reichsgutachten erfordert werden
    1773 Moser,KreisVerf. 42
  • alle ... particular-gutachten aber werden ... weil sie nicht von dem ganzen reich erstattet werden, nicht reichsgutachten, sondern gutachten des churfuͤrstlichen, oder chur- und fuͤrstlichen collegii, genannt
    1774 Moser,Reichstage II 394
  • [es] gehoͤrt ... noch die kaiserliche genehmigung dazu, wenn ein mit vereinigung der drey reichscollegien zu stande gebrachtes reichsgutachten die kraft eines verbindlichen reichsschlusses erhalten soll
    1777 Pütter,BeitrStaatsR. I 311
  • reichsgutachten wegen der duelle
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 641
  • die bestaͤtigung der reichsgutachten ... und die konfirmation der reichsabschiede sind den reichsverwesern ... zugestanden worden
    1791 MerkwKönigswahl 12
  • in einem reichsgutachten ersuchten nachher den kaiser die kurfuͤrsten, fuͤrsten und staͤnde, er moͤchte eine beglaubigte abschrift von der ausgefertigten reichshofratsordnung dem dem ... reichsdirektorium einliefern lassen
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 628
  • wollen wir [Franz II.] ... das obgedachte reichsgutachten ... erstatten lassen, wie fern dieser handlungszweig [buchhandel] durch die voͤllige unterdruͤckung des nachdruckes ... von dem itzigen verfalle zu retten sey
    Wahlkapit.(1792) 522
  • sind die beiden höheren kollegien verschiedener meinung, und sie können auch durch mehrere re- und korrelationen nicht vereinigt werden, so bleibt oft die ganze sache liegen; sind aber die umstände dringend, oder der kaiser verlangt ein reichsgutachten, so wird auch die städtische meinung angehört
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 71
  • daß die in dem reichsgutachten ... erwähnte bestätigung der reichsgrundgesetze ... in wirkliche ausführung und handhabung übergehe
    1803 StaatsAktDtBund. I 57
  • auch das reichsgutachten war auf annahme dieses neuen verzeichnisses gestellt, aber der kaiser versagte diesem theile des reichsgutachtens seine ratification, um wenigstens im fürstenrathe die numeräre religionsgleichheit herzustellen, worüber derselbe ein weiteres reichsgutachten begehrte
    1804 Gönner,StaatsR. 215
unter Ausschluss der Schreibform(en):