Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichshandlung

Reichshandlung

, f.

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I Schriftverkehr, Protokoll eines 1Reichstags (I) 
  • dises ist die erste spuhr, die man in allen reichs-handlungen findet, daß der kayser zweyen fursten ... in jeglichem crays aufgetragen hat, in seinem nahmen mit des crays mitverwandten zu handeln
    1522 Moser,StaatsR. 27 S. 173
  • damit solche vorhor vnd bericht der sachen auff bequeme vnderrede mittel vnd wegen gefugt ... werde, welchs volgenth aller reichshandlung in disem artikel vast furderlich ... sein und also einen fruchtbarn eingang vnd gelympff eurn churfl. gnaden zutragen wil
    1530 RTAugsbUB. I 128
  • cantzley-verwandter ... ist zu abschreibung der reichs-handlung dieses reichstags ... verordnet
    1569 Demeter,KurmainzKanzleispr. 20
  • N., meines gnädigsten herrn, des ertzbischoffen zu Saltzburg, cantzley-verwandter oder diener, ist zu abschreibung der reichs-handlung dieses reichstags einkommen
    1577 RTTraktat(Rauch) 96
  • reichshandlung und andere deß h. römischen reichs acta, tractaten, keyserliche, königliche und fürstliche mandata, beyde geistlich und weltlich regiment betreffendt
    1609 Goldast,Reichshandl. Titelbl.
  • alle uͤbrige reichs-handlungen und schickungen je und alle wege auf gemeine unkosten des hoch-graͤfl. collegii zuverwandter staͤnden verrichten
    1655 Moser,StaatsR. 39 S. 186
II Sitzung eines 1Reichstags (I) 
  • wo dann solche vergleichung durch die wege des general-conciliums, national-versammlung, colloquien, oder reichs-handlungen nicht erfolgen wuͤrde
    1555 RAbsch. III 19
  • bei reichshandlungen steht der kaiser an der spitze, und nur unter seinen auspicien bestehen die reichsversammlungen
    1804 Gönner,StaatsR. 434
III Beschluß eines 1Reichstags (I) 
  • reichshandlungen jnn des glaubens, und anndern sachen
    1531 Wagner,Kanzleiwesen 96
  • das si [Vizekanzler, Mitglieder des Reichshofsrats] von allen reichshandlungen, desgleichen andern sachen unser kaiserthumb ... betreffend ... bericht haben
    1559 Fellner-Kretschmayr II 292
  • wenn die berathschlagung dises punctens laͤnger zuruckgestellt werden sollte, so ... die reichs-handlungen sehr removiren wuͤrde
    1653 Moser,StaatsR. VII 287
  • weilen die sache durch eine formliche reichs-handlung abgethan und daruͤber ein reichs-schluß verfasset
    1747 Moser,StaatsR. 33 S. 214
  • so haͤtten sich dennoch ... die staͤnde daran nicht binden lassen, sondern als ein reichs-gravamen contradicirt, wie aus vilen reichs-handlungen ... zu sehen sey
    1774 Moser,Reichstage II 170
  • daß ... weder der ort G., noch die dasigen oestreichischen guͤltbauren ... oͤffentlich anerkannt, durch friedensschluͤsse und reichshandlungen namentlich bestaͤttiget, und durch die reichsgeseze ... sicher gestellet worden sey
    1784 Mader,ReichsrMag. IV 544
  • wurde der kaiser verbunden ... bei reichshandlungen sich der reichsminister, reichskanzlei und reichshofämter zu bedienen
    1804 Gönner,StaatsR. 104
unter Ausschluss der Schreibform(en):