Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsherrenstand

Reichsherrenstand

, m.


I Rang, Rechtsstellung eines Reichsherren (I) 
  • bey eur. kaysl. mayest. umb gleichmäßige allergnedigste concession des reichsherren standts aller undterthenigist anzuelangen
    1671 MittSalzbLk. 14, 1 (1874) 25
  • von des ohnmittelbaren reichs-graͤflichen geschlechts von Schlitz ... uralten reichs-herren-stande und desselben ohnmittelbaren reichs-graf- und herrschaften
    1746 Moser,StaatsR. 26 S. 330
II Gesamtheit des reichsunmittelbaren Adels
  • unter dem adel aber der reichsherrenstand begriffen war, darin der kaiser, die fuͤrsten, grafen, und unmittelbare reichsherren sich befanden
    1757 Estor,RGel. I 298