Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichshochedelgeboren
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Reichshilfe
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reichshochedelgeboren
, adj.
ein Adelsprädikat, hier einem Freiherrn zugeordnet
- freyer reichs hochedelgeborener gn. herr1654 Könnecke,Grimmelshausen II 80
- dem freyen reichshoch edelgeborenen gestrengen herren P.H.v. Schauenburg1659 Könnecke,Grimmelshausen II 28