Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichshofkanzleiregistratur
Artikel davor:
Reichsherrschaft
Reichshilfe
Reichshilfleistung
Reichshilfsrestant
reichshochedelgeboren
Reichshof
Reichhoffiskal
Reichshofkanzlei
Reichhofkanzleireformation
Reichhofkanzleiregistrator
Reichshofkanzleiregistratur
, f.
Amtsstelle, von der die Akten der Reichshofkanzlei geführt werden
- solle in unßerer reichshoffcantzleyregistratur ein glaubhaffter extractus deren von ... unß ... ertheilten ... privilegien ... schrifftlich verfertiget [werden]RHRO.1654 II 3
- dass diese copey nach der kayserl. reichs-hoff-cantzleyregistratur collationiret ... urkhundt mein aigene hand underschrifft1656 Buchhorn 337Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es solle in der reichs-hofcanzley-registratur ein glaubhafter extract ... schrifftlich verfertiget ... werden1774 Moser,JustizVerf. I 55Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- producirt derselbe [anwald] hiemit ... sub c den lezten lehenbrief uͤber die von e.k.m. demselben verliehene investitur in copia collationata der reichs-hof-canzley-registratur1783 Mader,ReichsrMag. III 102