Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichshofratspräsident

Reichshofratspräsident

, m.

Vorsitzender des Reichhofrats (I) 
  • besoldung ... reichshofrathspräsident ... 500 fl.
    1588 Fellner-Kretschmayr II 200
  • [Anschreiben:] an der römisch kais. maj. ... reichshofratspresidenten 
    1588 Smijers,Hofmusik II 115
  • geschahe endlich den staͤnden die communication von der kuͤnfftigen eroͤffnung der kayserl. proposition ... in beyseyn des reichs-hof-raths-praͤsidenten 
    1653 Moser,StaatsR. 46 S. 364
  • hat [der Kaiser] zu revidirung des juͤngsten reichs-abschids ... den reichs-hofraths-praͤsidenten ... abgeordnet
    1654 Moser,Reichstage II 543
  • soll unser reichshofrathspräsident und räthe, auch andere persohnen zum reichshofrath gehörig, so lang sie ihr haußlich anwesen bey und an dem reichshofrath haben ... aller personal auflagen und beschwerung [befreit sein]
    RHRO.1654 I 9
  • in solchem soll unser reichshofrathspräsident ... jederzeit den vorsiz, die umbfrag, den beschluß und die gantze direction, auch derentwegen bey unseren reichshofräthen in solchen rathsachen ein wilfährige folg ... haben
    RHRO.1654 I 5
  • die reichs-grafen behaupten: es koͤnne keiner reichs-hof-raths-præsident ... werden, er seye dann wenigstens aus ihrem ... mittel; der kayser aber bindet sich nicht daran
    1749 Moser,StaatsR. 39 S. 260
  • der reichs-hofraths-präsident ist eine person des hohen adels, dem im nahmen des kaysers die direction des reichs-hofraths oblieget ... den reichs-hofraths-praͤsidenten bestellet allein der kayser, es wird aber von ihm ... erfordert, daß er ein reichs-fuͤrst, graf oder herrenstands sey
    1751 Buder 1068
  • die protestanten behaupten, daß der ... reichshofrathpräsident und der reichs-vice-kanzler weltlichen standes sein müßten
    1757 RechtVerfMariaTher. 462
  • in wichtigern justizsachen erstattet zwar der reichshofrath ein gutachten ... welches aber der kaiser anderst nicht als in beyseyn des reichshofrathspraͤsidenten, reichsvicekanzlers und einiger reichshofraͤthe utriusque religionis resolvirt
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 139
  • wir befehlen auch hiemit unserm reichs-hofraths-praͤsidenten und raͤthen ernstlich ... daß sie in erkennung der citationen ... unserer ... privilegia der ersten instanz ... sorgsamlich in acht nehmen
    1774 Moser,JustizVerf. I 55
  • es ist kein beispiel vorhanden, daß eine der augsburgischen confession verwandte person zur wuͤrde eines reichshofraths praͤsidentens gelangt waͤre
    1784 Hanzely,Reichshofrat. I 35
  • die hauptsaͤchlichsten geschaͤfte des reichshofraths praͤsidentens bestehen in folgendem: er muß ... die bey dieser hoͤchsten stelle vorkommenden geschaͤfte leiten ... ueber die raͤthe und ihre arbeiten die oberaufsicht fuͤhren, ... beym votiren die stimme samlen
    1784 Hanzely,Reichshofrat. I 36
  • wo auch im reichshofrathe in wichtigen justizsachen ein votum oder gutachten ... uns referiret werden sollte, wollen wir solches ... in anwesen des reichshofrathspräsidenten ... vortragen lassen
    1791 Wahlkapitulation/MerkwKönigswahl 203
  • maͤnner ... welche sich als agenten wollen gebrauchen lassen, sollen nicht eher angenommen werden, als bis der reichshofrathspraͤsident und der reichsvicekanzler mit zuziehung etlicher reichshofraͤthe sie fuͤr tuͤchtig erkannt haben
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 574
  • wuͤrde es fuͤr die protestanten von großer bedenklichkeit gewesen seyn, wenn ein ordensgeistlicher reichshofrathspraͤsident geworden waͤre
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 17
  • ist die entscheidende stimme des reichshofrathspräsidenten bei vorhandener stimmengleichheit noch nie bezweifelt worden
    1804 Gönner,StaatsR. 514
unter Ausschluss der Schreibform(en):