Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichshofratsprotokoll

Reichshofratsprotokoll

, n.

Aufzeichnung rechtlich relevanter Vorgänge vor dem Reichhofrat (I) 
  • soll solcher fall durch genuegsambe document erwißen und alßdann in dem reichshofrathsprothocoll und vom canzleytaxatorn aufgezeichnet ... werden
    RHRO.1654 III 11
  • experienz und erfahrnheit wegen des reichs hoff raths prothocoll 
    1673 Gross,Reichshofkanzlei 424
  • denen an die litiganten jederzeit originaliter hinausgebenden extracten reichs-hof-raths-protocolli, die das gantze richterliche verfahren in causa enthalten
    1743 Moser,StaatsR. VIII 110
  • daß und wie vormals gefangene, oder villeicht auch andere verbrecher ... von der persoͤnlichen ankunfft des kaysers profitiret haben, und wie es in solchen falles gehalten worden seye, belehret diser extract reichs-hofraths-protocolls 
    1774 Moser,Reichstage I 69
  • daß in dem reichs-hofraths-protocoll, post- muͤnz- und buͤcherwesen im reiche eine stehende rubrik gewidmet ist
    1804 v.Berg,PolR. IV 46