Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichshofratsprotonotar

Reichshofratsprotonotar

, m.

Beamter des Reichhofrats (I) mit der Aufgabe, drei Protokolle (Audienzprotokoll, Bescheidbuch, Referentenbuch) zu führen
  • damit ... an den actis desto weniger mangel ... erscheine, ... haben wir einen besondern reichshoffrathsprotonotarium verordnet, wellcher zu obbesagtem ende drey absonderliche bücher oder protocolla haben solle
    1617 RHROrdn. I 179
  • was auch darüber [Handhabung von Akten] vorgehet, soll der reichshoffrathsprotonotarius ins protocoll mit sonderbarlichem fleiß aufzaichnen
    RHRO.1654 III 20
  • saͤmtliche personen, aus welchen der reichshofrath besteht ... der reichshofraths-protonotar ...
    1784 Hanzely,Reichshofrat. I 71