Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichshofratszimmer
Artikel davor:
Reichhofratskommission
Reichshofratsmittel
Reichhofratsordnung
Reichshofratspräsident
Reichshofratsprotokoll
Reichshofratsprotonotar
Reichshofratsstelle
Reichshofratstafel
Reichshofratstürhüter
Reichshofratsvizepräsident
Reichshofratszimmer
, n.
Sitzungsraum des Reichhofrats (I), der als Ort für die Vornahme bestimmter Rechtshandlungen vorgeschrieben ist
- soll der präsident darzu zwey aus den räthen, als von jeglicher bankh einen, deputiren; welche alßdan in dem reichshoffrathszimmer und nirgendts anderstwo ... den partheyen durch ein kayserl. decret die zeit der erscheinung verkünden lassen sollenRHRO.1654 III 20
- [der kaiserl. reichs hoffiscal] muß seinen eid in dem reichshofraths zimmer bey versammeltem rathe ablegen1784 Hanzely,Reichshofrat. I 74