Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsinstruktion

Reichsinstruktion

, f.

kaiserliche Anordnung in Reichsangelegenheiten 
  • daß sie [kayserliche majest.] ... selbige [dero gesandtschafft] auf die von ihro allergnaͤdigst approbirte reichs-instruction ... gewiesen
    1697 RAbsch. IV 182
  • [es] waͤre dise zusage [der Katholiken bey denen kriegs-declarationen de annis 1689 und 1702] in die reichs-instruction zu bringen
    1710? Moser,StaatsR. II 32
  • [es] uͤbergaben die evangelischen gesandten ... eine schrifft ... darinnen sie vorstellten, wie diese clausul dem religions- und westphaͤlischen frieden, der wahl-capitulation, der reichs-instruction, ihren vollmachten ... entgegen [stehe], wannenhero sie sich nicht zur unterschrifft verstehen koͤnten
    1721 Struve,PfälzKHist. 764
  • der kongreß wird wohl über den jänner dauern, weil die französische gesandtschaft die reichsinstruktion, und also auch die vollmachten der reichsdeputation, für unhinlänglich ... ansiehet
    1797 PolBrfwCarlAug. II 160