Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsjägermeister
Artikel davor:
Reichshofsekretär
Reichshofvizekanzler
Reichshuldigung
Reichshüter
reichsimmediat
Reichsimmedietät
Reichsinstruktion
Reichsinterposition
reichisch
Reichische
Reichsjägermeister
, m.
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für das Jagdwesen zuständiger Hofbeamter; wohl auch bloßer Ehrentitel
I
im schwedischen Reich
- soll kein holß gehauen und weggefuͤhret werden, bevor hierumb dem reichs-jaͤgermeister oder dessen untergebenen an dem orte notification ... geschehen1664 SammlLivlLR. II 348Faksimile - in Google Books
- neben dem koͤnigl. gouverneur, reichs-jaͤgermeistern und herrn reichs-rath S.B. ... banquetirt1719 Lünig,TheatrCerem. I 635Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
im deutschen Reich (II)
- reichs-jaͤgermeister, lat. rei venatoriæ in imperio præfectus, die marggrafen zu Meissen, sind des heil. roͤm. reichs-ober-jaͤgermeister, und die fuͤrsten von Schwartzburg des reichs-unter-jaͤgermeister1742 Zedler 31 Sp. 107Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- im fraͤnkischen und deutschen staate seyen besondere bediente, welche die aufsicht uͤber die jagden im reiche gehabt, unter dem namen reichsjaͤgermeister, angeordnet gewesen1784 Schnaubert,ErläutLehnR. 120Faksimile - in Google Books