Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsjägermeister

Reichsjägermeister

, m.

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für das Jagdwesen zuständiger Hofbeamter; wohl auch bloßer Ehrentitel

I im schwedischen Reich
  • soll kein holß gehauen und weggefuͤhret werden, bevor hierumb dem reichs-jaͤgermeister oder dessen untergebenen an dem orte notification ... geschehen
    1664 SammlLivlLR. II 348
  • neben dem koͤnigl. gouverneur, reichs-jaͤgermeistern und herrn reichs-rath S.B. ... banquetirt
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 635
II im deutschen Reich (II) 
  • reichs-jaͤgermeister, lat. rei venatoriæ in imperio præfectus, die marggrafen zu Meissen, sind des heil. roͤm. reichs-ober-jaͤgermeister, und die fuͤrsten von Schwartzburg des reichs-unter-jaͤgermeister
    1742 Zedler 31 Sp. 107
  • im fraͤnkischen und deutschen staate seyen besondere bediente, welche die aufsicht uͤber die jagden im reiche gehabt, unter dem namen reichsjaͤgermeister, angeordnet gewesen
    1784 Schnaubert,ErläutLehnR. 120