Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskanzleiordnung

Reichskanzleiordnung

, f.

Verwaltungsordnung der Reichskanzlei (I 1) 
  • [es] ist dise und auch die ander beigelegte canzleiordnung, deren sich auch in etzlichen die reichscanzleiordnung accomodiert, nit wol zu verbessern
    1608/11 Fellner-Kretschmayr II 386
  • die reichskanzleiordnung wird von Kur-Mainz mit genehmhaltung des kaisers ... vorgeschrieben
    1757 RechtVerfMariaTher. 463